Vorläufige Konzeption zur Inklusion der Haldenrainschule Stuttgart-Rot

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Vorläufige Konzeption zur Inklusion der Haldenrainschule Stuttgart-Rot

Diese vorläufige Konzeption beschreibt Bedingungen und Faktoren, die wir als in der Inklusion tätige Lehrer/Innen der Haldenrainschule für besonders wichtig bzw. wünschenswert erachten. Da wir an vielen verschiedenen Regelschulen arbeiten, können nicht alle genannten Punkte auf jede dieser Schulen angewendet werden und es muss eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Konzeption mit dem jeweiligen Teamkollegen der Regelschule überarbeitet und an die Bedingungen vor Ort angepasst wird.

I. Rahmenbedingungen:

  • s. Schulportfolio

  • Schülerzahlen (Stammhaus/ Inklusion)

  • Inklusive Angebote in folgenden Schulen:

 


    • Uhlandschule Stand Schuljahresbeginn 2015/2016

      • Klasse 3a ( 3SuS, Fö)

      • Klasse 3b ( 5 SuS; 4Fö, 1S)

      • Klasse 4b ( 4 SuS, Fö)

      • Klasse 5a ( 5 SuS, Fö)

      • Klasse 6a ( 4 SuS, Fö)

      • Klasse 6b ( 4 SuS, Fö)

    • Grundschule Stammheim (seit 2013/2014)

      • Klasse 3 ( 3 SuS, Fö)

    • Rosensteinschule

      • Klasse 1b ( 5 SuS, Fö)

      • Klasse 2a ( 4 SuS, Fö)

      • Klasse 5a (4 SuS, Fö)

    • Pragschule

      • Klasse 1 ( 5 SuS, 4 Fö, 1E)

      •  

    • Silcherschule

      • Klasse 2c (2 SuS, Fö)

      • Klasse 3c ( 3 SuS, Fö)

 

    • Rosenschule

      • Klasse 2 ( 1 S)

      •  

  • Rahmenbedingungen für die im gemeinsamen Unterricht tätigen Lehrkräfte:

 


    • Stundenplangestaltung:

In der Stundeplangestaltung werden die Wegzeiten zwischen den Schulen (Regelschule-Sonderschule bzw. Regelschule-Regelschule) berücksichtigt

    • Vertretung:

Im Krankheitsfall der Sonderschullehrkraft wird bisher keine Vertretung an der Regelschule gestellt.

Im Krankheitsfall der Regelschullehrkraft übernimmt die Sonderschullehrkraft, wenn möglich, die Vertretung im Rahmen der der Regelschule zugeteilten Ressourcen.

    • Konferenzen, Dienstbesprechungen, Teamsitzungen:

      • Konferenzen: Die Lehrkraft nimmt an fünf GLK´n pro Halbjahr jeweils an der Schule teil, an der es thematisch Sinn macht. Sie informiert die Schulleitung der jeweils anderen Schule über ihr Fernbleiben von der GLK.

      • Bisher entscheidet die Lehrkraft selbst, an welchen Konferenzen ihre Teilnahme sinnvoll ist. Es erscheint uns als sehr wichtig, dass die Lehrkräfte sowohl an Konferenzen in der Stammschule als auch in der „Inklusionsschule“ teilnehmen, um in beiden Kollegien das Thema „Inklusion“ einbringen zu können. Hilfreich ist eine klare Regelung bezüglich der Anzahl der verpflichtenden Konferenzen und eine unterstützende Beratung durch die Schulleitungen, da häufig ein schlechtes Gewissen aufkommt, wenn man eine Konferenz „ausfallen“ lässt.

      • Dienstbesprechungen: Bisher haben die Lehrkräfte an allen Dienstbesprechungen der Stammschule teilgenommen. Allerdings wurde im Laufe der Zeit festgestellt, dass die meisten Themen zum Großteil nicht mehr relevant für die in der Inklusion tätigen Lehrkräfte sind. Daher entstanden folgende Fragen und Überlegungen:

Ist eine Lehrkraft ausschließlich bzw. mit der Mehrheit der Deputatsstunden in der Inklusion tätig, macht eine Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Stammschule wenig Sinn. Wichtige Infos und Termine könnten auch dem Protokoll entnommen werden → Versendung der Protokolle per e-mail.

      • Teamsitzungen: Aus unserer Erfahrung machen regelmäßige Teamsitzungen aller in der Inklusion tätigen Lehrkräfte Sinn. Hier findet zum einen ein Erfahrungsaustausch untereinander statt, zum anderen können gemeinsam Konzepte etc. zum Arbeiten in inklusiven Angeboten entwickelt werden.

    • Pausenaufsicht:

Die Lehrkraft übernimmt so viele Aufsichten wie für ihr Deputat vorgesehen sind. Die Aufsichten werden an der Schule übernommen, an der die Lehrkraft überwiegend arbeitet.

 

II. Zielvorstellung:

  • Die Prinzipien des Leitbilds der Haldenrainschule gelten auch für unsere Arbeit in inklusiven Angeboten (s. Anhang).

  • Intrapersonelle Gelingensfaktoren für das Arbeiten in inklusiven Angeboten sind unserer Meinung nach Bereitschaft zur Arbeit im Team, Offenheit für neue Erfahrungen, Mut zu „Experimenten“, Neugier und Flexibilität

 

III. Konkrete Umsetzung und Maßnahmen:

 

  • Unterrichtsform:

So viel gemeinsamer Unterricht und Teamteaching wie möglich, so viel Trennung wie nötig. Wichtig erscheint uns, dass das Arbeiten mit von der Klasse getrennten Kleingruppen nicht nur auf die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Bildungsbedarf beschränkt bleibt, sondern für alle SchülerInnen offen steht.

  • Methoden/ didaktische Konzepte:


    • Offene Unterrichtsformen (differenzierte Arbeitsblätter, Lerntheken, Wochenplan, Lernkisten...) sind für das Arbeiten mit SchülerInnen in inklusiven Angeboten unerlässlich. Dabei muss jedes Klassenteam (Regelschullehrkraft/ Sonderschullehrkraft) selbst herausfinden, welche Formen den Lehrkräften geeignet erscheinen bzw. ihnen liegen und gegebenenfalls Kompromisse eingehen.

    • Projektunterricht bietet sich ebenfalls für des Arbeiten in inklusiven Angeboten an. Hier können alle an einem gemeinsamen Thema gemeinsam arbeiten und jede/r kann seine Fähigkeiten einbringen

    • Arbeit mit konkretem Material, z.B. mit Montessorimaterialien

 

  • Arbeit im Klassenteam:


    • Eine regelmäßige Teambesprechungsstunde (1 Stunde pro Woche) hat sich als hilfreich erwiesen, um gemeinsam Unterricht zu planen, Erfahrungen und Beobachtungen auszutauschen....Da das Arbeiten in inklusiven Angeboten einen erhöhten Besprechungaufwand auf beiden Seiten bedeutet, wäre eine Entlastungsstunde für beide Lehrkräfte wünschenswert.

    • Die Festlegung der Unterrichtsthemen erfolgt bisher durch die Regelschullehrkraft. Hier ist zu überlegen, ob die Sonderschullehrkräfte sich mehr einbringen dürfen bzw. sollen. Aus unserer Sicht erscheint dies sinnvoll. Allerdings wäre dann auch zu überlegen, ob die Sonderschullehrkräfte auch an den Stufenteams der Regelschule teilnehmen sollten, um einen Überblick über die im Schulcurriculum und im Stoffverteilungsplan anstehenden Themen zu bekommen.

    • Elterngespräche, die die Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch betreffen, führt bisher in der Regel die Sonderschullehrkraft, z.T. gemeinsam mit der Regelschullehrkraft. Auf Wunsch (z.B. bei besonders schwierigen Elterngesprächen) ist die Sonderschullehrkraft auch bei anderen Elterngesprächen dabei. Sie ist auch an den Elternabenden der Regelschule anwesend. Allerdings muss überlegt werden, wie dies geregelt werden soll, wenn eine Lehrkraft an mehreren Schulen eingesetzt ist.

    • Dokumentation und Leistungsbewertung, die die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch betreffen, werden von der Sonderschullehrkraft übernommen. Sie wägt auch ab und entscheidet, ob die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch die Lernzielkontrollen der Regelschule mitschreiben bzw. wandeln diese ab. Insgesamt gesehen gibt es hier aber noch viele offene Punkte und Fragen (Wie können die unterschiedlichen Leistungen für die SchülerInnen transparent und verständlich bewertet werden, sind Noten überhaupt sinnvoll, wie können Zeugnisse formuliert werden, die dem Rahmen eines inklusiven Angebots gerecht werden...)

    • Das Klassenteam muss gemeinsam überlegen, wie die zur Verfügung stehenden Ressourcen (= der Regelschule zugeteilten Stunden) der Sonderschullehrkraft genutzt werden sollen:

      • Die Sonderschullehrkraft erstellt einen Förderplan orientiert am Kind und am Setting. Für die Stunden, in denen sie anwesend ist, stellt sie dem Kind differenziertes Lernmaterial zur Verfügung. Oder: Teamteaching zwischen Sonderschullehrkraft und Regelschullehrkraft: Der Unterricht wird dann gemeinsam geplant oder für Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch angepasst.

 

 

IV. Weitere offene Fragen/ Anregungen für die Fortschreibung der Konzeption

  • Ist eine permanente Doppelbesetzung sinnvoll?

    • Gemeinsame Klassenleitung?

    • Verantwortungsgefühl für Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch?

    • Wer bereitet den Unterricht /Arbeitsblätter /Hausaufgaben vor, wenn die Inklusionslehrkraft an manchen Tagen nicht da ist?

  • Hospitation der Regelschullehrkraft an der Sonderschule, um das Arbeiten an Sonderschulen kennenzulernen

  • regelmäßige Hospitation der Inklusionslehrkraft an der Sonderschule (in der entsprechenden Klassenstufe), wenn sie ihren gesamten Lehrauftrag in inklusiven Angeboten hat, um den Anschluss/das Gefühl an/für das sonderpädagogische Arbeiten nicht zu verlieren

  • Wenn an einer Schule viele inklusive Angebote gemacht werden, wäre es eventuell sinnvoll, einer Sonderschullehrkraft Stunden für die Arbeit im Schulleitungsteam der Regelschule zu geben, um beispielsweise Koordinationsaufgaben, runde Tische, BWKs etc. übernehmen zu können.